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Aktuelles

Umsatzsteueränderung 01.07.2020 bis 31.12.2020

Kundeninformation des ZWA Bad Dürrenberg betreffend Umsatzsteueränderung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020

Am 29.06.2020 soll das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen (zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen werden. Die geplante Gesetzesänderung beinhaltet auch eine befristete Senkung der Umsatzsteuer. Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. 

Auswirkungen hat die Absenkung der Umsatzsteuersätze im Verbandsgebiet des ZWA Bad Dürrenberg für die Städte und Gemeinden, in denen der ZWA Bad Dürrenberg die Aufgabe der Trinkwasserversorgung innehat:

Stadt Bad Dürrenberg mit den Ortschaften Nempitz, Oebles-Schlechtewitz, Tollwitz

Stadt Leuna ausschließlich mit den Ortschaften Friedensdorf, Kötzschau, Kreypau und Spergau

Gemeinde Schkopau ausschließlich mit den Ortschaften Luppenau und Wallendorf

Stadt Lützen

Wenngleich derzeit eine pauschale Abrechnungslösung für das Jahr 2020 zu erwarten ist, möchten wir Ihnen die Möglichkeit einräumen, zum Stichtag 30.06.2020 die Zählerstände der Hauptwasserzähler dem ZWA Bad Dürrenberg bis zum 10.07.2020 unter Angabe der Kunden- und Zähler-Nr. sowie der Anschrift des Grundstücks, auf welchem sich die Zählereinrichtung befindet mitzuteilen. Die Übermittlung kann telefonisch erfolgen unter 03462/5425-16 oder 03462/5425-27, per Fax 03462/5425-25 oder per Mail info (at) zwa-badduerrenberg.de.

Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie bei Vorliegen konkreter weiterer Gesetze und Hinweise auch auf unserer Internetseite www.zwa-badduerrenberg.de sowie im Rahmen der Jahresendabrechnung.

Franz-Xaver Kunert, M.Sc.
Verbandsgeschäftsführer

 

 

 

© Nadine Ewert E-Mail

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