Wenngleich eingegangene Einsprüche grundsätzlich einer individuellen Bearbeitung zugeführt werden, zeigt der bisherige Rücklauf zur Mitteilung des ZWA Bad Dürrenberg über die Änderung der Abschlagshöhe für Abwasser, dass ergänzender genereller Erläuterungsbedarf in Bezug auf die Abschlagshöhe besteht.
Grundsätzlich ist es stets das Ziel des ZWA Bad Dürrenberg, die den Satzungen des Verbandes zugrundeliegenden Kalkulation zeitlich so zum Abschluss zu bringen, dass eine rückwirkende Geltendmachung etwaiger Erhöhungen nicht erforderlich ist.
Im vorliegenden Fall der Gebührenkalkulation Abwasser für die Kalkulationsperiode 2020-2022 war ein rechtzeitiger Abschluss der Gebührenkalkulation zum Jahresende 2019 unter anderem aufgrund erforderlicher rechtlicher Klärungen in Folge der Feststellungen seitens des Landesrechnungshofes nicht möglich. Zu Beginn des Jahres 2020 führten die pandemiebedingten Einschränkungen zudem, zusätzlich erschwerend, dazu, dass eine für März angesetzte Beschlussfassung vertagt werden musste und es erst am 24.06.2020 möglich wurde, die notwendigen Beschlüsse in öffentlicher Sitzung zu fassen. Unter den bis dahin geltenden Eindämmungsverordnungen durften ausschließlich nicht aufschiebbare Beschlüsse in Präsenzsitzungen der kommunalen Vertretungen gefasst werden. Eine inhaltliche Befassung mit einem derart komplexen Thema wie der Gebührenkalkulation in digitalen oder Telefonkonferenzen musste als nicht möglich eingeschätzt werden. Zudem wäre auf diesem Wege die Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung nicht oder nur begrenzt gegeben gewesen.
Um drohende Mehrbelastungen am Jahresende dennoch bestmöglich zu dämpfen, hat sich der ZWA Bad Dürrenberg für das generelle Angebot dieser Abschlagsanpassung für die vier Monate August, September, Oktober und November 2020 entschieden. Diese monatlichen Abschläge bis zum Jahresende 2020 fallen deshalb so hoch aus, weil sie über vier Monate verteilt die Differenz des gesamten Jahres kompensieren müssen, um somit größere Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden.
Mit der Jahresabrechnung 2020 wird natürlich eine individuelle Neuermittlung der monatlichen Abschläge für 2021 erfolgen. Da dann wieder das gesamte Jahr zur gleichmäßigen monatlichen Abschlagszahlung genutzt werden kann, sollte sich der monatliche Abschlag 2021, bei gleichbleibendem Verbrauch, zwischen dem bis Juli 2020 geleisteten und dem nun ab August 2020 zu leistenden monatlichen Abschlag einstellen und somit gegenüber der aktuellen Anpassung wieder reduzieren.
Aufforderungen seiner Kundinnen und Kunden, die bisherigen Abschlagshöhen nicht anzupassen, wird der ZWA Bad Dürrenberg, auf ausdrückliche Aufforderung, natürlich entsprechen. Vorsorglich ist diesbezüglich jedoch darauf hinzuweisen, dass in der Folge eine erhöhte Nachzahlung im Rahmen der Jahresendabrechnung Ende 2020 zu erwarten wäre.